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AED Anwenderschulungen -/ und Frühdefibrillation durch Ersthelfer
Vorraussetzung für die Anwendung eines automatisierten Defibrillators, durch Laien,
ist die Ausbildung gemäß des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), um die Rechtwidrigkeit der Körperverletzung zu rechtfertigen und den Bestimmungen des MPG in Verbindung mit der MPBetreibV, denen diese Geräte unterliegen, zu entsprechen.
Die Ausbildung der Ersthelfer muss neben den Maßnahmen der Kardiopulmonalen Reanimation, auch die Gewähr für eine sachgerechte Handhabung des Defibrillators bieten. Der Betreiber muss gemäß den o.g. Gesetzen durch den Hersteller des Gerätes oder durch eine vom Betreiber beauftragte Person in die sachgerechte Handhabung des automatisierten Defibrillators eingewiesen sein. Und es muss ein Gerätebeauftragter, der eine regelmäßige Funktionskontrolle der Geräte durchführt, benannt werden.
Laut der o.g. Gesetzgebung hat eine technische Unterweisung durch den Hersteller bzw. seinen Beauftragten zu erfolgen. Der so eingewiesene Mitarbeiter sollte dann als Gerätebeauftragter benannt werden.

Inhalte

    • Notruf
    • Rechtsgrundlagen
    • Einweisung -/ ggf. Erstinbetriebnahme nach Medizinproduktegesetz (Gerätehersteller spezifisch)
    • Erkennen von Erkrankungen mit Störung lebensnotwendiger Funktionen
    • Allgemeine Verhaltensweisen
    • Störungen des Bewusstseins, Atmung und Kreislauf, Schock
    • Basic Life Supports (Praxis)
    • Herz-Lungen-Wiederbelebung und Frühdefibrillation mit AED
    • Umgang mit dem Defibrillator (Geräteherstellerunabhängig)