Brandstatistiken von Feuerwehren und Rettungsdiensten zeigen, wie notwendig Evakuierungsübungen im Unternehmen sind.
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben. Arbeitnehmer und Besucher müssen im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit gebracht und gerettet werden können. Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung und der Technische Regel für Arbeitsstätten - ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan geregelt. Wenn es in Ihrem Unternehmen zu einem Brand kommen sollte, müssen den Mitarbeitern sicherheitsgerechte Verhaltensregeln bekannt und bewusst sein. Wir vermitteln die wichtigen Grundlagen und üben mit ihren Mitarbeitern die direkte Umsetzung von Evakuierungen, für ein effektives Verhalten im Gefahrenfall.
Durchführung von Evakuierungsübungen
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