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Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (§ 4 ,Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung), muss der Arbeitgeber für seine Arbeitsstätte Flucht- und Rettungspläne an geeigneten Stellen aushängen, sofern die Lage, die Ausdehnung und die Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

Flucht- und Rettungspläne sind ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen bzw. betrieblichen Brandschutzes sowie der Sicherheitsausstattung in einem Gebäude und somit notwendiger Bestandteil des Sicherheitsleitsystems einer baulichen Anlage.

Flucht- und Rettungspläne informieren Besucher und Nutzer beim Betreten des Gebäudes, über Flucht- und Rettungswege, Erste-Hilfe-Einrichtungen und brandschutztechnische Einrichtungen für die Selbsthilfe. Sie beinhalten weiterhin Regeln über das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen.

Bei einem Flucht- und Rettungsplan handelt es sich um eine Darstellung der Flucht- und Rettungswege, die im Brandfall den nächstmöglichen Ausgang ins Freie oder in einen gesicherten Bereich im Gebäude kennzeichnen.

Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erfolgt seit Ende 2010 nach der DIN ISO 23601 und dient der internationalen Vereinheitlichung der Sicherheitszeichen wie Verbots-, Warn-, Rettungs- und Brandschutzzeichen, um eine möglichst verständliche Darstellung der Flucht- und Rettungswege zu gewährleisten.

 

Regelmäßige Prüfungen

Flucht- und Rettungspläne müssen nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3 regelmäßig (alle zwei Jahre) durch eine fachkundige Person überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.