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Viele Unfälle geschehen durch unsachgemäße Verwendung von Leitern und Tritte am Arbeitsort.
Das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Betriebssicherheitsverordnung verlangen daher, dass der Arbeitgeber feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind.
Diese Überprüfungen gehören zum Aufgabenkatalog der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASIG). Prüfungen werden von der sogenannten befähigten Personen durchgeführt .

Unser Vorgehen:

Sie organisieren, dass alle Leitern an einem Prüfstandort zusammengezogen werden.

Platzbedarf für die Prüfung: Länge vom Prüfraum mindestens solang wie die längste Leiter ausgezogen benötigt.
Breite vom Prüfraum: 4,0 m. Der Boden muss eben sein.

Wenn die Leitern nicht GS-geprüft und nicht nach EN 131 hergestellt sind, muss eine Belastungsprüfung durchgeführt werden.

 

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